Beratungseinsätze nach §37.3 SGB

 

seit dem 01.09.2022 bieten wir Beratungsbesuche nach

§ 37.3 SGB XI an

(Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger) 

Die Durchführung dieser Beratungsgespräche ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend.

 

Achtung:

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch

genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld

zu kürzen oder zu streichen.

 

In folgenden Intervallen sollten die  Beratungsbesuche nach

§ 37.3 stattfinden:

 

Pflegegeldempfänger / verpflichtend:

 

Pflegegrad 1      = einmal jährlich freiwillig

Pflegegrad 2 + 3= halbjährlich

Pflegegrad 4 + 5 = vierteljährlich

 

 

 

Für einen Termin können Sie mich gerne ansprechen!

 

 

 

 

 

 

 

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© Marko Bergfeld