seit dem 01.09.2022 bieten wir Beratungsbesuche nach
§ 37.3 SGB XI an
(Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger)
Die Durchführung dieser Beratungsgespräche ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend.
Achtung:
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen. |
In folgenden Intervallen sollten die Beratungsbesuche nach
§ 37.3 stattfinden:
Pflegegeldempfänger / verpflichtend:
Pflegegrad 1 = einmal jährlich freiwillig
Pflegegrad 2 + 3= halbjährlich
Pflegegrad 4 + 5 = vierteljährlich
Für einen Termin können Sie mich gerne ansprechen!